Urteil gegen Hersteller Mondelez Gericht: Die Milka-Tafel ist eine „relative Mogelpackung“ Das Landgericht Bremen hat geurteilt: Die verkleinerte 90-g-Tafel der Milka Alpenmilch darf künftig nicht mehr ohne klaren Hinweis auf die reduzierte Füllmenge verkauft werden. Die Richter stuften die Umstellung von ehemals 100 auf 90 g bei nahezu unverändertem Verpackungsdesign als „relative Mogelpackung“ und damit als irreführend für Verbraucher ein. Redaktion . 20. May 2026